Öffnungszeiten für Friseur-Salons
An Werktagen (Montag bis Samstag) dürfen Salons rund um die Uhr offen haben: Montag 00:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr
Wie lange dürfen die Mitarbeiter von Montag bis Samstag beschäftigt werden?
Laut Kollektiv-Vertrag vom 1. April 2020 gilt folgende Regelung:
- ArbeitnehmerInnen können von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr arbeiten.
- Ausnahme: 24. Dezember – 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 31. Dezember – 6:00 bis 17:00 Uhr (für die ausfallenden Arbeitsstunden ist der Lohn fortzuzahlen)
- Jugendliche dürfen max. bis 20:00 Uhr arbeiten.
- An Samstagen gilt bis 18:00 Uhr, für Jugendliche bis 13:00 Uhr.
Sonderfälle:
Friseure in Badeanstalten dürfen während der Öffnungszeiten an Samstagen max. bis 20:00 Uhr beschäftigt sein, an Sonn- und Feiertagen max. von 8:00 bis 13:00 Uhr
Auf Flugplätzen mit internationalem Linienverkehr und Bahnhöfen in Villach, Klagenfurt, Graz, Wien Süd-, West- und Franz-Josefs-Bahnhof, Linz, Salzburg, Innsbruck, Bregenz, Feldkirch an Samstagen bis spätestens 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 13:00 Uhr
Die Arbeitszeit von Montag bis Samstag ist so zu verteilen, dass ArbeitnehmerInnen einen ganzen Werktag pro Kalenderwoche freihaben.