Einzelunternehmen – die Rechtsform
Einzelunternehmer bezeichnet die Rechtsform eines Unternehmens. Inhaber des Unternehmens ist dabei eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt.
Wer ein Gewerbe anmeldet und dies allein, ohne Mitgründer oder Gesellschaft führt, ist automatisch Einzelunternehmer.
Der Einzelunternehmer kann Personal beschäftigen. Einzelunternehmen sind in Österreich die häufigste Unternehmensform.
Merkmale:
- Keine eigene juristische Person – der Unternehmer haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
- Keine Mindesteinlage erforderlich.
- Einfache Gründung (durch Gewerbeanmeldung).
- Buchführungspflichten abhängig vom Umsatz (siehe unten).
- Der Einzelunternehmer ist aufgrund einer Gewerbe- oder anderen Berufsberechtigung Wirtschaftskammermitglied und damit stets bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert.
Einzelunternehmen im Friseurhandwerk
Im Jahr 2023 waren im Friseurhandwerk 8.376 Einzelunternehmen gemeldet. Von insgesamt 8.700 als Friseurbetrieb gemeldeten Unternehmen. 95 % der Friseurbetriebe sind Einzelunternehmen. (Quelle: Statistik Austria)